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Wirtschaft, Arbeit und Innovation
Förderanträge für innovative Wasserstoffprojekte jetzt stellen
Hamburg. Ab heute können Unternehmen Förderanträge für innovative Wasserstoffprojekte stellen. Für Investitionen in die Erzeugung, Speicherung, Verteilung und Nutzung von Wasserstoff stehen bis 2028 insgesamt bis zu 15 Millionen Euro bereit.
Gefördert werden Projekte entlang der gesamten Wasserstoff-Wertschöpfungskette. Dazu zählen unter anderem Elektrolyseanlagen, Speicher-, Transport- und Verteilinfrastruktur sowie Wasserstoffanwendungen in Industrie, Mobilität und Logistik.
Dr. Melanie Leonhard, Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Innovation: „Viele Wasserstofftechnologien sind entwickelt – jetzt müssen sie noch stärker in die praktische Anwendung kommen. Genau dabei setzen wir an. Wir wollen Investitionen ermöglichen, Unternehmen beim klimaneutralen Umbau begleiten und zugleich Wertschöpfung und Innovation am Standort Hamburg stärken.“
Wasserstoff wird besonders dort gebraucht, wo eine direkte Elektrifizierung nur schwer möglich ist – etwa
25.09.2026
Flächenbilanz
Hamburg baut seinen Flächenbestand weiter aus
Hamburg. Der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) hat die Flächenbilanz für 2025 vorgestellt. Auch im vergangenen Jahr hat die Stadt mehr Flächen dazugewonnen als abgegeben und damit ihre Ziele für eine nachhaltige Stadtentwicklung erneut erreicht.
Der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) hat die Flächenbilanz für 2025 vorgestellt. Auch im vergangenen Jahr hat die Stadt mehr Flächen dazugewonnen als abgegeben und damit ihre Ziele für eine nachhaltige Stadtentwicklung erneut erreicht.
Finanzsenator und LIG-Verwaltungsratsvorsitzender Dr. Andreas Dressel: „Mit der positiven Flächenbilanz, die der LIG für das vergangene Jahr vorlegen kann, unterstreicht Hamburg erneut, wie engagiert und vorausschauend die Stadt ihre Flächenpolitik gestaltet – im Sinne einer lebenswerten und zukunftsfähigen Metropole. Wir treiben mit unserer Bodenpolitik aktive wichtige Projekte an: Von Azubiwohnen bis hin zur Entwicklung von Persp
13.08.2026
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Hilfestellung für Kommunen beim Umgang mit sogenannten Problemimmobilien
KIEL. In Schleswig-Holstein gibt es mit einem neuen Grundlagenpapier eine umfangreiche Hilfestellung für Kommunen im Umgang mit sogenannten Problemimmobilien. Im Zusammenhang mit vernachlässigten Mehrfamilienhäusern hat die Technische Hochschule Lübeck (TH Lübeck) gemeinsam mit der Investitionsbank Schleswig‑Holstein (IB.SH) das Papier entwickelt. Es soll Kommunen in Schleswig‑Holstein konkrete Hilfestellungen bieten, um die entsprechenden Immobilien frühzeitig zu erkennen, negative Entwicklungen zu verhindern und betroffene Quartiere wieder zu stabilisieren.
Problemimmobilien sind Gebäude, die entweder nicht richtig genutzt werden oder gravierende bauliche Mängel aufweisen. Solche Missstände können die Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner beeinträchtigen und das gesamte Wohnumfeld belasten. Das Papier legt ein strukturiertes Vorgehen in vier Schritten dar: Früherkennung, strategische Vorbereitung, gezielte Stabilisierung und, falls nötig,
30.07.2026
Hamburg
Senat stellt Weichen für die Entwicklung ehemaliger Karstadt-Warenhäuser
Der Senat hat heute die Weichen für die weitere Entwicklung der ehemaligen Karstadt-Warenhäuser in Harburg und Bergedorf gestellt. Mit einer Drucksache wird die Bürgerschaft u. a. um Zustimmung zur Veräußerung der Grundstücke im Wege einer Konzeptvergabe im Rahmen der neuen Bodenpolitik ersucht. Beide Liegenschaften hatte die Stadt zuvor erworben, um gemeinwohlschädliche Bodenspekulation und langjährigen Stillstand zu vermeiden.
Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Mit dem Erwerb der Schlüsselgrundstücke in Harburg und Bergedorf durch unseren Landesbetrieb LIG haben wir ein starkes Zeichen für die nachhaltige Entwicklung beider Innenstädte gesetzt. In Harburg konnte eine konkrete Spekulationsgefahr gebannt werden. In Bergedorf ist es gelungen, die Flächen inklusive der bereits fortgeschrittenen Planungen für die Neugestaltung zu erwerben. Nun können wir aus dem Fahrersitz die Zukunft dieser Grundstücke gestalten, nicht aus der Zuschauerperspektive – dafür
30.07.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow
KI-Verordnung: Warum Unternehmen jetzt ihre KI-Nutzung prüfen müssen
Künstliche Intelligenz ist in vielen Unternehmen längst angekommen. Texte werden mit Chatbots erstellt, Bewerbungen vorsortiert, Kundendaten analysiert, Prozesse automatisiert und interne Entscheidungen vorbereitet. Oft geschieht das schneller, als Geschäftsführung, Datenschutz oder Rechtsabteilung es vollständig überblicken.
Mit der europäischen KI-Verordnung, der Verordnung (EU) 2024/1689, ändert sich dieser Umgang schrittweise. Einige Pflichten gelten bereits. Eine besonders wichtige Anwendungsstufe folgt zum 2. August 2026. Dann greifen weitere zentrale Vorgaben der Verordnung. Für Unternehmen bedeutet das: KI ist nicht mehr nur ein Technik- oder Innovationsthema, sondern ein Compliance-Thema.
Wer KI-Systeme einsetzt, sollte deshalb frühzeitig klären, welche Tools im Unternehmen genutzt werden, welche Risiken entstehen und welche Pflichten daraus folgen. (Quelle: Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz; Europäische Kommission, Informationen zum
06.07.2026
Hamburg
Quartiersparken - Hamburg setzt Maßstäbe für Handwerksbetriebe
Als erstes Bundesland hat Hamburg durch Sonderparkausweise das Quartiersparken eingeführt und damit Maßstäbe gesetzt. Beim Runden Tisch bestätigten Vertreterinnen und Vertreter des Paritätischen Wohlfahrtsverbands, der Handwerkskammer, der Handelskammer und des Hamburger Sportbunds: Das System funktioniert. Einigkeit und Freude herrschten auch über den gemeinsamen Erfolg der bundesgesetzlichen Änderung.
Auf Initiative Hamburgs hat der Bund die rechtlichen Grundlagen geschaffen, damit künftig bundesweit neben Bewohnerinnen und Bewohnern auch bestimmte andere Personengruppen, die einen besonderen Bezug zum Quartier haben, dort bevorzugt parken können — als fester Grundsatz und nicht mehr als Ausnahme. Die Teilnehmenden des Runden Tisches haben den Weg dahin maßgeblich mitbereitet: mit ihren Erfahrungen aus der Praxis konnte sich Verkehrssenator Anjes Tjarks auch bundesweit für lebensnahe Lösungen einsetzen. Die Anpassung der Straßenverkehrs-Ordnung und der zugehöri
03.07.2026