103.138 Unternehmen • 15.146 Angebote
5.532 Städte • 5.532 Landkreise • 62.250 Nachrichten

Aktuell

Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow

Softwarevertrag unterschrieben – und dann?

Bad Segeberg. Viele Unternehmen unterschreiben Softwareverträge schneller, als sie sie rechtlich einordnen. Ein neues CRM-System, eine Cloudlösung für die Buchhaltung, eine Branchenplattform, eine KI-Anwendung für Texte oder ein Wartungsvertrag für die eigene IT: Was im Vertriebsgespräch nach einfacher Digitalisierung klingt, ist rechtlich oft ein Bündel aus Lizenzvertrag, Dienstleistung, Wartung, Datenschutz, Support, Verfügbarkeit und Haftung. Das Problem zeigt sich meist nicht beim Start. Es zeigt sich dann, wenn die Software nicht das leistet, was erwartet wurde, Schnittstellen nicht funktionieren, Daten nicht sauber migriert werden, der Anbieter die Preise erhöht oder ein Systemausfall den Betrieb stört. Dann wird aus einem technischen Ärgernis sehr schnell eine wirtschaftliche Frage: Wer trägt den Schaden? Was war eigentlich geschuldet? Und kann sich das Unternehmen vom Vertrag lösen? Nicht jeder Softwarevertrag ist rechtlich gleich Bei Softwareproje
29.06.2026
Wirtschafts.Gespräch mit Gunnar Haberland

Agiles Teamtraining mit Theater

28.06.2026
Wirtschafts.Datenbank

Vorgestellt:
FEL GmbH

Wirtschafts.Zahlen













Wirtschafts.Philosophie













Wirtschafts.Profile













Wirtschafts.Personalien













Wirtschafts.Literatur













Wirtschafts.Regionen













ExpertenTipps













Wirtschafts.Medien













Wirtschafts.Gespräche













Wirtschafts.Akademie













Wirtschafts.Steuern













Immobilien













Immobilien













Wirtschafts.Treff













Wirtschafts.Datenbank