Artikel
Holstenhallen Neumünster GmbH
Ausgebuchte 71. NordBau: Große Maschinen, große Projekte, große Zukunftsfragen
07.09.2026
Kreishandwerkerschaft Mittelholstein
Glas öffnet Räume: Sieben neue Glaser freigesprochen
04.09.2026
Kreishandwerkerschaft Mittelholstein
Neue Gesellen, neuer Obermeister: Tischler-Innung feiert den Nachwuchs
14.07.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow
KI-Verordnung: Warum Unternehmen jetzt ihre KI-Nutzung prüfen müssen
Künstliche Intelligenz ist in vielen Unternehmen längst angekommen. Texte werden mit Chatbots erstellt, Bewerbungen vorsortiert, Kundendaten analysiert, Prozesse automatisiert und interne Entscheidungen vorbereitet. Oft geschieht das schneller, als Geschäftsführung, Datenschutz oder Rechtsabteilung es vollständig überblicken.
Mit der europäischen KI-Verordnung, der Verordnung (EU) 2024/1689, ändert sich dieser Umgang schrittweise. Einige Pflichten gelten bereits. Eine besonders wichtige Anwendungsstufe folgt zum 2. August 2026. Dann greifen weitere zentrale Vorgaben der Verordnung. Für Unternehmen bedeutet das: KI ist nicht mehr nur ein Technik- oder Innovationsthema, sondern ein Compliance-Thema.
Wer KI-Systeme einsetzt, sollte deshalb frühzeitig klären, welche Tools im Unternehmen genutzt werden, welche Risiken entstehen und welche Pflichten daraus folgen. (Quelle: Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz; Europäische Kommission, Informationen zum
06.07.2026
Freisprechung der Tischler-Innung Neumünster
„Holz ist der beste Rohstoff“ - Zehn junge Gesellen bereichern das Handwerk
01.07.2026
Stadt Quickborn
"Perspektive wechseln" Unternehmensfrühstück erstmals direkt bei einem Quickborner Unternehmen
01.07.2026