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Artikel
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow
Softwarevertrag unterschrieben – und dann?
Bad Segeberg. Viele Unternehmen unterschreiben Softwareverträge schneller, als sie sie rechtlich einordnen. Ein neues CRM-System, eine Cloudlösung für die Buchhaltung, eine Branchenplattform, eine KI-Anwendung für Texte oder ein Wartungsvertrag für die eigene IT: Was im Vertriebsgespräch nach einfacher Digitalisierung klingt, ist rechtlich oft ein Bündel aus Lizenzvertrag, Dienstleistung, Wartung, Datenschutz, Support, Verfügbarkeit und Haftung.
Das Problem zeigt sich meist nicht beim Start. Es zeigt sich dann, wenn die Software nicht das leistet, was erwartet wurde, Schnittstellen nicht funktionieren, Daten nicht sauber migriert werden, der Anbieter die Preise erhöht oder ein Systemausfall den Betrieb stört. Dann wird aus einem technischen Ärgernis sehr schnell eine wirtschaftliche Frage: Wer trägt den Schaden? Was war eigentlich geschuldet? Und kann sich das Unternehmen vom Vertrag lösen?
Nicht jeder Softwarevertrag ist rechtlich gleich
Bei Softwareproje
29.06.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow
Lieferantenbetrug: Wenn Rechnungen zur Falle für Unternehmen werden
22.06.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow
Zwangsversteigerung: Mehr Akteneinsicht für Bietinteressenten — aber klare Grenzen beim Datenschutz
Bad Segeberg. Wer eine Immobilie in der Zwangsversteigerung erwerben möchte, entscheidet häufig unter Zeitdruck und mit begrenzten Informationen. Anders als beim normalen Immobilienkauf gibt es meist keine ausführlichen Verkäufergespräche, keine freie Objektbesichtigung und keine klassische Due Diligence. Gerade deshalb ist die Frage wichtig, welche Informationen Bietinteressenten vor dem Termin überhaupt erhalten dürfen.
Der Bundesgerichtshof hat hierzu mit Beschluss vom 21. Mai 2026 eine für Immobilieninvestoren, Gläubiger und Bietinteressenten wichtige Entscheidung getroffen. Danach erlaubt § 42 ZVG in bestimmten Teilen der Zwangsversteigerungsakte Einsicht, ohne dass personenbezogene Daten vorher geschwärzt werden müssen. Zugleich stellt der BGH klar: Wer Einsicht erhält, darf die Informationen nicht beliebig weitergeben oder veröffentlichen.
Die Entscheidung stärkt damit einerseits die Informationsmöglichkeiten vor einer Gebotsabgabe. Andererseits erinner
17.06.2026
Stadt Neumünster
Rahmenplan Innenstadt – Auftakt zur Bürgerbeteiligung
Neumünster. Wie soll die Neumünsteraner Innenstadt in Zukunft aussehen? Welche Ideen und Wünsche haben die Menschen vor Ort? Mit diesen Fragen beschäftigt sich derzeit die Erarbeitung des Rahmenplans Innenstadt. Die Stadt Neumünster lädt deshalb alle Bürgerinnen und Bürger herzlich ein, sich am Freitag, 19. Juni, an einem öffentlichen Werkstattgespräch im Tagungssaal des Kiek In zu beteiligen.
Der Rahmenplan Innenstadt soll gemeinsam von Verwaltung, Politik, lokalen Akteuren und den Menschen vor Ort entwickelt werden. Ziel ist es, konkrete Perspektiven und Maßnahmen für eine lebendige, nachhaltige und lebenswerte Innenstadt zu erarbeiten. Grundlage dafür sind Analysen, Beteiligungsformate und kreative Zukunftsideen. Die Anregungen und Erfahrungen der Bürgerinnen und Bürger spielen dabei eine wichtige Rolle.
Die Innenstadt ist das Herz unserer Stadt. Deshalb möchten wir möglichst viele Menschen einladen, ihre Ideen, Hinweise und Vorstellungen einzubringen“,
16.06.2026
Digitale Infrastruktur
Hamburger Plattform DiPlanung beim Zukunftskongress mit Public Leadership Award 2026 ausgezeichnet
11.06.2026
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Immobilienmarktbericht Hamburg 2026 ab sofort verfügbar
Hamburg. Die aktuelle Ausgabe 2026 des jährlich erscheinenden „Immobilienmarktberichtes Hamburg“ steht ab sofort kostenfrei digital zum Download zur Verfügung. Der Immobilienmarktbericht gibt einen umfassenden Überblick über die Entwicklungen des Hamburger Immobilienmarktes im letzten Kalenderjahr.
Käufer und Verkäufer von Immobilien benötigen zur Einschätzung des Wertes eine neutrale Informationsgrundlage. Im „Immobilienmarktbericht Hamburg 2026“ werden Umsatz-zahlen sowie Preise von Grundstücken und Immobilien aller Art übersichtlich dargestellt. Weitere wesentliche Informationen und statistisch ermittelte Zusammenhänge ergänzen diese Auswertungen, die sich aus dem Immobilienumsatz im Jahr 2025 ergeben.
Grundlage des Immobilienmarktberichts ist – anders als bei vielen anderen Übersichten, die auf Angebotspreisen beruhen – eine Auswertung der tatsächlich notariell beurkundeten Kaufverträge und Preise. Zusätzliche flächendeckend von Käuferinnen u
30.04.2026
Hightech aus Kaltenkirchen weltweit gefragt
12-Millionen-Euro-Auftrag für HELZEL Messtechnik
26.03.2026