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Praxisorientierte Übersicht im Online-Seminar

Vom GEG zum Gebäudemodernisierungsgesetz

Hamburg. Am 05. Mai 2026 laden Lars Beckmannshagen (ZEBAU GmbH) und Jan Karwatzki (Ökozentrum NRW) zum Online-Seminar "Vom GEG zum Gebäudemodernisierungsgesetz" ein. Von 10:00 bis 12:30 Uhr erwartet Teilnehmende eine kompakte und praxisorientierte Übersicht über die derzeit geltenden gesetzlichen Anforderungen sowie einen fundierten Ausblick auf die zu erwartenden Änderungen. Das Programm richtet sich an Fachleute und Expert:innen. Die Bundesregierung hat angekündigt, das Gebäudeenergiegesetz (GEG) noch in diesem Jahr durch ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) abzulösen. Geplant sind unter anderem die Abschaffung der 65 %-EE-Pflicht für neue Heizungen sowie die Einführung neuer Anforderungen zur Nutzung erneuerbarer oder klimaneutraler Brennstoffe. "Entscheidend ist jetzt, eine saubere Trennung von geltendem Recht sowie angekündigten Änderungen – und eine realistische Einordnung ihrer praktischen Auswirkungen", erläutert *Lars Beckmannshagen, ZEBAU GmbH
09.04.2026
Agentur für Arbeit

Der Arbeitsmarkt in Mittelholstein im März 2026

Zahl der Arbeitslosen sinkt im Vormonatsvergleich Im Vergleich zum Vorjahr gibt es einen Anstieg Zahl der gemeldeten sozialversicherungspflichtigen Arbeitsstellen steigt "Die Frühjahrsbelebung setzt sich fort. Das macht sich auch auf dem Arbeitsmarkt bemerkbar. Im Vergleich zum Vormonat meldeten sich weniger Menschen aus einer Erwerbstätigkeit arbeitslos und mehr Menschen in eine Erwerbstätigkeit ab. Auch die Nachfrage nach Arbeitskräften liegt aktuell über dem Vorjahresniveau," kommentiert Arne Krasemann, stellvertretender Leiter der Agentur für Arbeit Neumünster, die aktuellen Zahlen und ergänzt: “Nach einer erfolgreichen Woche der Ausbildung (16. bis 20. März) im Zusammenschluss mit Unternehmen und Schulen steht für mich weiter außer Frage, dass die duale Berufsausbildung das wesentliche Standbein zur Sicherstellung des Fachkräftebedarfs in Unternehmen bleibt und jungen Menschen gleichzeitig ein solides Fundament für ihren persönlichen
09.04.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow

Modernisierungs-Mieterhöhung gemäß § 555c BGB: Aktuelle Entwicklungen, Das vereinfachte Verfahren und FAQ für Vermieter mit mehreren Mietobjekten

Bad Segeberg. Die Modernisierung von Mietobjekten ist ein zentraler Baustein für Werterhalt und nachhaltige Bewirtschaftung von Immobilien. Vermieter profitieren durch die Möglichkeit, wesentliche Investitionen auf die Miete umzulegen – allerdings gelten strenge Vorgaben und aktuelle Reformen, die insbesondere für Eigentümer mit mehreren Mietobjekten relevant sind. Mit dem neuen vereinfachten Verfahren und präzisierten Rechtsprechungen wird das Instrument der Modernisierungs-Mieterhöhung nach § 555c BGB noch attraktiver, aber auch anspruchsvoller in der Umsetzung. 1. Gesetzliche Grundlagen und aktuelle Neuerungen Modernisierungsmaßnahmen können gemäß §§ 555b–559 BGB auf die Miete umgelegt werden. Die Modernisierungsankündigung (§ 555c BGB) muss mindestens drei Monate vor Beginn erfolgen und detailliert über Art, Umfang, voraussichtlichen Beginn und Dauer, die zu erwartende Mieterhöhung sowie mögliche zukünftige Betriebskosten informieren. Als Vermie
01.04.2026