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Brandenburg an der Havel
Ulrike Stahl – Das neue WIR
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Tourismustag Schleswig-Holstein 2025
Zwischen Authentizität und Innovation: Der Erlebnisraum von morgen
27.11.2025
SWN Stadtwerke Neumünster Beteiligungen GmbH
SWN geht wegweisenden Schritt in der Wärmegewinnung
Neumünster Mit der Inbetriebnahme einer neuen Wärmepumpenanlage geht SWN einen wegweisenden Schritt in der Wärmegewinnung. Das Projekt verbindet erstmals die Trinkwasserversorgung mit nachhaltiger Wärmegewinnung und ist damit deutschlandweit nahezu einzigartig.
„Im Jahr 2022 musste die bestehende Fernwärmeleitung getrennt werden, um die Rohwasserleitung des Wasserwerks zu sanieren. Eine erneute Anbindung an das Fernwärmenetz erwies sich als wirtschaftlich nicht sinnvoll. Daher suchte das Wasserwerk nach alternativen Konzepten zur Wärmeversorgung“, erklärt Michael Frahm, Projektleiter Technischer Service Wasserwerk bei SWN. Ein entscheidender Impuls kam im Februar 2023 mit der gesetzlichen Anpassung der Trinkwasserverordnung (§ 13 Absatz 6 TVO). Seitdem ist es – mit Zustimmung der Gesundheitsbehörden – möglich, physikalischen Einfluss auf Trinkwasser zu nehmen, um Wasserwerksanlagen mit Wärmeenergie zu versorgen. „Bereits im Juni 2023 stellte das Wasserw
27.11.2025
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow
Achtung bei Mietwäsche-Verträgen: Warum Geschäftsführer genau hinschauen sollten
Bad Segeberg. Für viele kleine und mittlere Unternehmen wirkt die Zusammenarbeit mit einem Mietwäsche-Anbieter zunächst wie eine unkomplizierte Lösung: regelmäßige Lieferung sauberer Wäsche, planbare Kosten, kein Aufwand für Anschaffung oder Instandhaltung. Doch was auf den ersten Blick so praktisch erscheint, enthält häufig – wie viele Geschäftsführer erst bei Vertragsende feststellen – versteckte Fallstricke.
Ein besonders problematischer Bereich betrifft ungeschriebene Kaufzwänge am Ende der Vertragslaufzeit, die in den AGB mancher Anbieter regelrecht „versteckt“ werden.
Das Problem: Kaufzwang für gebrauchte Wäsche durch intransparente AGB-Klauseln
Viele Anbieter formulieren ihre Vertragsbedingungen so, dass der Kunde nach Ablauf des Vertrages verpflichtet ist, die im Umlauf befindliche Wäsche zu einem sogenannten „Restwert“ zu erwerben. Wie dieser Restwert genau berechnet wird oder welchen realen Zustand die Wäsche tatsächlich hat,
20.11.2025