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Praxisorientierte Übersicht im Online-Seminar
Vom GEG zum Gebäudemodernisierungsgesetz
Hamburg. Am 05. Mai 2026 laden Lars Beckmannshagen (ZEBAU GmbH) und Jan Karwatzki (Ökozentrum NRW) zum Online-Seminar "Vom GEG zum Gebäudemodernisierungsgesetz" ein. Von 10:00 bis 12:30 Uhr erwartet Teilnehmende eine kompakte und praxisorientierte Übersicht über die derzeit geltenden gesetzlichen Anforderungen sowie einen fundierten Ausblick auf die zu erwartenden Änderungen. Das Programm richtet sich an Fachleute und Expert:innen.
Die Bundesregierung hat angekündigt, das Gebäudeenergiegesetz (GEG) noch in diesem Jahr durch ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) abzulösen. Geplant sind unter anderem die Abschaffung der 65 %-EE-Pflicht für neue Heizungen sowie die Einführung neuer Anforderungen zur Nutzung erneuerbarer oder klimaneutraler Brennstoffe. "Entscheidend ist jetzt, eine saubere Trennung von geltendem Recht sowie angekündigten Änderungen – und eine realistische Einordnung ihrer praktischen Auswirkungen", erläutert *Lars Beckmannshagen, ZEBAU GmbH
09.04.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow
Modernisierungs-Mieterhöhung gemäß § 555c BGB: Aktuelle Entwicklungen, Das vereinfachte Verfahren und FAQ für Vermieter mit mehreren Mietobjekten
Bad Segeberg. Die Modernisierung von Mietobjekten ist ein zentraler Baustein für Werterhalt und nachhaltige Bewirtschaftung von Immobilien. Vermieter profitieren durch die Möglichkeit, wesentliche Investitionen auf die Miete umzulegen – allerdings gelten strenge Vorgaben und aktuelle Reformen, die insbesondere für Eigentümer mit mehreren Mietobjekten relevant sind. Mit dem neuen vereinfachten Verfahren und präzisierten Rechtsprechungen wird das Instrument der Modernisierungs-Mieterhöhung nach § 555c BGB noch attraktiver, aber auch anspruchsvoller in der Umsetzung.
1. Gesetzliche Grundlagen und aktuelle Neuerungen
Modernisierungsmaßnahmen können gemäß §§ 555b–559 BGB auf die Miete umgelegt werden. Die Modernisierungsankündigung (§ 555c BGB) muss mindestens drei Monate vor Beginn erfolgen und detailliert über Art, Umfang, voraussichtlichen Beginn und Dauer, die zu erwartende Mieterhöhung sowie mögliche zukünftige Betriebskosten informieren. Als Vermie
01.04.2026
Neumünster
Neues EDEKA-Zentrallager im Gewerbepark Neumünster-Eichhof vollständig in Betrieb
11.03.2026
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Servicestelle NAFIM liefert Antworten zu nachhaltiger Finanzierung
Im Bereich der nachhaltigen Finanzierung setzen Banken strenge Vorgaben um – für kleinere und mittlere Unternehmen bedeutet das viele offene Fragen. Die neue Servicestelle NAFIM (Nachhaltig finanzieren im Mittelstand) soll deshalb Antworten liefern, beraten, vernetzen und Chancen aufzeigen. Mit einem Launch-Event in der Kunsthalle ist NAFIM heute als bundesweit erste Anlaufstelle für Unternehmen in diesem Bereich gestartet. Die Servicestelle wird von der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) gefördert und vom gemeinnützigen Wirtschaftsverband BAUM e. V. umgesetzt.
Die Servicestelle bietet ein Partnernetzwerk, zwei Expertinnen, feste Sprechzeiten, Info-Events sowie eine interaktive Webseite. Sie zeigt Unternehmen, welche Spielregeln Brüssel und Berlin festlegen oder ändern, wo es Fördergelder gibt und welche Daten Banken für neue Kredite benötigen. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden dabei unterstützt, sich im Thema Nachhaltigkeit u
26.02.2026
Zunkunftswerkstatt - on Tour
"Kümmern oder verlieren?" ESG Kriterien als entscheidender Wettbewerbsvorteil
22.02.2026
Schleswig-Holstein/Hamburg
IHK Nord fordert Investitionen in sicherheitsrelevante Infrastruktur
In München diskutieren auf der Sicherheitskonferenz Experten die strategischen Linien internationaler Sicherheitspolitik, im Norden richtet die Wirtschaft den Blick auf die Voraussetzungen, die in den Küstenländern über Versorgungssicherheit und Verteidigungsfähigkeit entscheiden:
Drohnen über Norddeutschland, Beschädigungen von Kommunikationsleitungen in der Ostsee und Cyberangriffe auf Energieunternehmen sind keine zufälligen Einzelereignisse. Sie markieren eine neue sicherheitspolitische Realität – der Norden steht im Zentrum geopolitischer Spannungen und hybrider Bedrohungen, die gezielt kritische Infrastrukturen ins Visier nehmen.
Norddeutschland ist mehr als ein Wirtschaftsraum – es ist das sicherheitspolitische Rückgrat Deutschlands und Europas bei einer Bedrohung an der östlichen Grenze des Bündnisgebietes. Im Norden konzentrieren sich wichtige Verkehrsknotenpunkte, maritime Handelswege, systemrelevante Energieversorgung, militärische Logistik und ent
16.02.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow
Räumungsklage gegen den Mieter – was Vermieter beachten sollten
Ein Mietverhältnis kann sich verändern. Was am Anfang unkompliziert war, entwickelt sich manchmal zu einer echten Belastung. Spätestens dann, wenn der Mieter trotz Kündigung nicht auszieht, stehen viele Vermieter vor der Frage, wie es weitergehen soll.
In solchen Situationen fällt häufig ein Begriff: Räumungsklage. Doch der Weg dorthin ist rechtlich anspruchsvoll – und voller Stolperfallen.
Wann eine Räumungsklage überhaupt möglich ist
Eine Räumungsklage setzt immer voraus, dass das Mietverhältnis rechtlich wirksam beendet wurde. Ohne eine ordnungsgemäße Kündigung gibt es keine Grundlage für ein gerichtliches Vorgehen. Genau hier liegt eines der größten Risiken für Vermieter.
Ob wegen ausbleibender Mietzahlungen, schwerer Vertragsverstöße oder Eigenbedarfs – jede Kündigung unterliegt strengen formalen Anforderungen. Schon kleine Fehler bei der Begründung oder bei Fristen können dazu führen, dass die Kündigung unwirksam ist. Die Folge is
12.02.2026