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NORDMETALL

30.000 MINT-Fachkräfte fehlen im Norden – gezielte Maßnahmen nötig

In der Metall- und Elektroindustrie der fünf norddeutschen Bundesländer fehlen immer noch rund 30.000 MINT-Fachkräfte. Bundesweit sind es fast 134.000. Das zeigt der neue MINT-Report des Instituts der deutschen Wirtschaft. „Die Metall- und Elektroindustrie ist zentral für die Technologie-, Innovations- und Verteidigungsfähigkeit unseres Landes. Deshalb müssen wir jetzt Rahmenbedingungen schaffen, die unsere Unternehmen dabei unterstützen, international wettbewerbsfähig zu bleiben. Schlanke Prozesse und eine strategisch angelegte MINT-Fachkräftesicherung haben in diesem Zusammenhang oberste Priorität“, erklärt Thomas Küll, Mitglied der Geschäftsleitung der Arbeitgeberverbände NORDMETALL und AGV NORD. Seine Forderung: „Politik und Verwaltung müssen die ‚Gießkannendenke‘ un
05.05.2026
Lübeck/Hamburg

Häfen rücken Sicherheit ins Zentrum

23.04.2026
Regionsrat

Metropolregion Hamburg wählt neue Spitze

Der Regionsrat, oberstes Gremium der Metropolregion Hamburg, verändert seine politische Zusammensetzung. Dr. Christopher Schwieger, Staatsrat der Hamburger Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation, wurde zum neuen Vorsitzenden gewählt. Er folgt auf Staatsrat Andreas Rieckhof, der im vergangenen Jahr in den Ruhestand verabschiedet wurde. Dr. Malte Heyne, Hauptgeschäftsführer der Handelskammer Hamburg und Vorsitzender der Initiative pro Metropolregion Hamburg, wurde als einer der beiden stellvertretenden Vorsitzenden im Amt bestätigt.  Ebenfalls stellvertretender Vorsitzender ist Dr. Christoph Mager aus dem Kreis Herzogtum-Lauenburg. Der 16-köpfige Regionsrat ist das zentrale Steuerungsgremium für Politik und Programmatik der Zusammenarbeit in der Metropolregion Hamburg. Er beschließt die grundsätzliche strategische Ausrichtung, überprüft die Zielerreichung und gibt Impulse für die Weiterentwicklung der Kooperation. Zweimal jährlich treffen sich die
23.04.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow

Modernisierungs-Mieterhöhung gemäß § 555c BGB: Aktuelle Entwicklungen, Das vereinfachte Verfahren und FAQ für Vermieter mit mehreren Mietobjekten

Bad Segeberg. Die Modernisierung von Mietobjekten ist ein zentraler Baustein für Werterhalt und nachhaltige Bewirtschaftung von Immobilien. Vermieter profitieren durch die Möglichkeit, wesentliche Investitionen auf die Miete umzulegen – allerdings gelten strenge Vorgaben und aktuelle Reformen, die insbesondere für Eigentümer mit mehreren Mietobjekten relevant sind. Mit dem neuen vereinfachten Verfahren und präzisierten Rechtsprechungen wird das Instrument der Modernisierungs-Mieterhöhung nach § 555c BGB noch attraktiver, aber auch anspruchsvoller in der Umsetzung. 1. Gesetzliche Grundlagen und aktuelle Neuerungen Modernisierungsmaßnahmen können gemäß §§ 555b–559 BGB auf die Miete umgelegt werden. Die Modernisierungsankündigung (§ 555c BGB) muss mindestens drei Monate vor Beginn erfolgen und detailliert über Art, Umfang, voraussichtlichen Beginn und Dauer, die zu erwartende Mieterhöhung sowie mögliche zukünftige Betriebskosten informieren. Als Vermie
01.04.2026