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Praxisorientierte Übersicht im Online-Seminar

Vom GEG zum Gebäudemodernisierungsgesetz

Hamburg. Am 05. Mai 2026 laden Lars Beckmannshagen (ZEBAU GmbH) und Jan Karwatzki (Ökozentrum NRW) zum Online-Seminar "Vom GEG zum Gebäudemodernisierungsgesetz" ein. Von 10:00 bis 12:30 Uhr erwartet Teilnehmende eine kompakte und praxisorientierte Übersicht über die derzeit geltenden gesetzlichen Anforderungen sowie einen fundierten Ausblick auf die zu erwartenden Änderungen. Das Programm richtet sich an Fachleute und Expert:innen. Die Bundesregierung hat angekündigt, das Gebäudeenergiegesetz (GEG) noch in diesem Jahr durch ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) abzulösen. Geplant sind unter anderem die Abschaffung der 65 %-EE-Pflicht für neue Heizungen sowie die Einführung neuer Anforderungen zur Nutzung erneuerbarer oder klimaneutraler Brennstoffe. "Entscheidend ist jetzt, eine saubere Trennung von geltendem Recht sowie angekündigten Änderungen – und eine realistische Einordnung ihrer praktischen Auswirkungen", erläutert *Lars Beckmannshagen, ZEBAU GmbH
09.04.2026
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen

Das Bauen in Hamburg wird ab 2026 einfacher

Hamburg hat seine Landesbauordnung deutlich entschlackt: Mit Inkrafttreten der Neufassung der Hamburgischen Bauordnung können ab dem 1. Januar 2026 Baugenehmigungen beispielswiese schneller erteilt werden, zudem reicht für bestimmte Gebäude lediglich eine sogenannte Genehmigungsfreistellung. Auch Umbauten im Bestand und Dachaufstockungen sind für Bauherrinnen und Bauherren von nun an deutlich einfacher umzusetzen. Außerdem können Bauanträge über den neuen, länderübergreifenden Onlinedienst „Digitale Baugenehmigung“ eingereicht werden.  Karen Pein, Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen: „2026 wird das Bauen in Hamburg schneller, einfacher und günstiger. Die neue Hamburgische Bauordnung erleichtert das Bauen im Bestand und vereinfacht Aufstockungen und Umnutzungen, gleichzeitig stellen wir kleinere Wohngebäude ab 2026 genehmigungsfrei – ebenso wie Wärmepumpen, Ladestationen für E-Autos und Balkonkraftwerke. Die Genehmigungsverfahren werden besch
07.01.2026
Industrieverband Hamburg e.V.

Hamburger Zukunftsentscheid darf nicht zum Dolchstoß für Industrie und Arbeitsplätze in Hamburg werden!

Hamburg. Die Jahresveranstaltung „Konjunkturperspektiven 2026“ von UVNord und IVH sowie der Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbank in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein zur konjunkturellen Entwicklung der norddeutschen Wirtschaft im kommenden Jahr fand heute bei der Deutschen Bundesbank in Hamburg statt. Vorträge hiel­ten Dr. Johannes Hoffmann, Leiter der Abteilung Internationale und europäische Wirtschaft der Deutschen Bundesbank und Prof. Dr. Stefan Kooths, Direktor des Forschungszentrums Konjunktur und Wachstum am Kiel Institut für Weltwirtschaft (IfW). Im Rahmen der Veran­staltung sprachen ebenfalls die Spitzen von UVNord und IVH sowie der Bundesbank Hauptverwaltung Hamburg.  Andreas Pfannenberg, Vorsitzender des Industrieverbands Hamburg (IVH):  „Ihr Versprechen, die notwendigen Voraussetzungen für eine wettbewerbsfähige und wachsende Volkswirtschaft zu schaffen, hat die Koalition bislang nicht ausreichend eingelöst. We
21.11.2025
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow

BGH bestätigt Unternehmereheverträge – Was Unternehmer im Erbrecht beachten sollten

Bad Segeberg. Wer ein Unternehmen führt, denkt oft an Strategie, Kunden und Finanzen – aber selten an Eheverträge und Erbrecht. Dabei ist gerade für Unternehmer entscheidend, wie im Ernstfall Vermögen verteilt wird. Eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom 28.05.2025 – XII ZB 395/24) zeigt, dass individuell ausgehandelte Eheverträge rechtlich wirksam sein können – auch wenn darin der Zugewinnausgleich ausgeschlossen wird. Der Fall: Unternehmerehevertrag mit Ausschluss des Zugewinnausgleichs Im konkreten Fall hatte ein Unternehmer mit seiner Ehefrau einen Ehevertrag geschlossen, in dem Gütertrennung vereinbart und der Zugewinnausgleich ausgeschlossen wurde. Streitpunkt war später die Frage, ob diese Regelung wirksam war oder ob eine „unangemessene Benachteiligung“ vorlag. Der BGH stellte klar: Ein solcher Ehevertrag ist wirksam, wenn beide Parteien bei Vertragsschluss auf Augenhöhe verhandeln und die Vereinbarung kein
01.10.2025
Aktuelle Urteile, klare Tipps, starke Checklisten

Gewerberaummiete & Mieterhöhung: Indexmiete unter der Lupe

Bad Segeberg. Indexmieten sind in der Gewerberaummiete beliebt, weil sie Mieten „automatisch“ an den Verbraucherpreisindex koppeln – für viele Vermieter klingt das nach planbarer Mieterhöhung, für viele Mieter nach fairer Lastenteilung. In der Praxis entscheidet aber der genaue Wortlaut der Klausel, die häufig übersehen wird und die am Ende teuer werden kann. Die jüngsten Entscheidungen zeigen: Was nicht transparent, ausgewogen und sauber konstruiert ist, fällt. Was die Gerichte aktuell sagen – kurz & knackig OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.06.2025 – I-10 U 146/24 Wertsicherungs-/Preisanpassungsklausel in einem Gewerbemietvertrag unwirksam: Das Gericht wendet AGB-Kontrolle an (neben dem PrKG) und betont Transparenz- und Fairnessanforderungen; überhöhte Zahlungen sind zu erstatten. Für die Vertragsgestaltung ist das ein Weckruf, der Klarheit, Symmetrie und ein nachvollziehbares Rechenmodell verlangt. LG Wuppertal, Urteil vom 24
23.09.2025
Kreishandwerkerschaft Mittelholstein

Das Steinmetz- und Steinbildhauer-Handwerk ist um drei Fachkräfte reicher

Neumünster. Ein wichtiger Tag stand bevor! Am 22.08.2025 fand die diesjährige Gesellenprüfung für drei Lehrlinge im Steinmetz- und Steinbildhauer-Handwerk statt. Die Prüflinge Arne Scheller (Fachrichtung Steinbildhauer) und Junia-Dorothea Schwenk (Fachrichtung Steinmetzarbeiten) haben die Gesellenprüfung bestanden und können voller Stolz auf drei Jahre Lehrzeit zurückblicken. Voller Höhen und Tiefen, voller Anstrengungen, aber vor allem voller positiver Entwicklung im Persönlichen wie auch im Beruflichen, mit neuem Wissen, Können und filigraner Handwerkskunst! Beide Prüflinge haben eine sehr gute Prüfung abgelegt und herausragende Leistungen vor allem im praktischen Prüfungsbereich gezeigt. Der Prüfling Phillip Oliver Mario Vetter ergreift die Chance und besteht die Wiederholungsprüfung. Auf sein Gesellenstück und die dreieinhalb Jahre Lehrzeit kann er ebenso stolz sein und positiv gestimmt dem Gesellenleben entgegenschauen. Wir wünschen ihm dafür berei
02.09.2025