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Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow

Wann wird eine „normale“ Geschäftsentscheidung zur Untreue?

Bad Segeberg. Viele Geschäftsführer und Selbstständige treffen täglich Entscheidungen, die wirtschaftlich riskant sein können – neue Investitionen, Vertragsabschlüsse oder strategische Weichenstellungen. Was dabei häufig unterschätzt wird: “Nicht jede Fehlentscheidung bleibt zivilrechtlich folgenlos”. In bestimmten Konstellationen kann sie sogar strafrechtlich relevant werden. Gerade der Vorwurf der Untreue nach § 266 StGB wirkt auf viele Unternehmer zunächst weit entfernt – bis plötzlich ein Ermittlungsverfahren im Raum steht. Die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshof zeigt jedoch, dass die Grenzen zwischen erlaubtem Unternehmerrisiko und strafbarer Pflichtverletzung feiner verlaufen, als man denkt. Der aktuelle Anlass: BGH zur unternehmerischen Entscheidung Der Bundesgerichtshof hat sich in einer aktuellen Entscheidung – BGH, Urteil vom 12.06.2025 – 6 StR 233/24 – erneut mit der Frage beschäftigt, wann eine unternehmerische Entscheidun
06.05.2026
Kiezkante

Startschuss für 100 Prozent bezahlbaren Wohnraum, Kreativflächen und ein Hotel

Hamburg. In enger Abstimmung mit der Stadtentwicklungs-, Finanz- und Kulturbehörde sowie dem Bezirksamt Hamburg-Mitte realisieren SAGA und Quantum das Bauvorhaben mit einem klaren Fokus auf soziale Nachhaltigkeit sowie kulturelle Nutzung. 100 Prozent der entstehenden Wohnungen werden als öffentlich geförderter Wohnraum umgesetzt. Ergänzend entstehen Flächen für die Kreativwirtschaft sowie ein Hotel. Insgesamt werden 169 Wohnungen in drei Förderwegen errichtet. Die Wohngebäude entstehen mit sechs beziehungsweise acht Geschossen. Darüber hinaus sind eine Kita sowie sieben Gewerbeeinheiten mit rund 1.300 Quadratmetern Nutzfläche vorgesehen. Zum Spielbudenplatz hin realisiert Quantum ein Hotelgebäude sowie eine Immobilie für kulturelle Nutzungen. In dem Kreativgebäude entstehen auf sieben Etagen Flächen für die Kreativwirtschaft; zusätzlich wird im Erd- und Untergeschoss Raum für einen Livemusik-Club geschaffen. Die Flächen für stadtteilspezifische Club- und Kultu
30.04.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow

Textformerfordernis bei Maklerverträgen – Was Unternehmer und Makler jetzt beachten müssen

29.04.2026
WEP

„CHEFIN – Frauen gründen ihr Unternehmen“ – Erfolgreich in die Selbstständigkeit starten

Die Beratungsstelle Frau und Beruf der WEP Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft des Kreises Pinneberg mbH (WEP) lädt in Kooperation mit der Investitionsbank Schleswig-Holstein alle gründungsinteressierten Frauen herzlich zum kostenlosen Workshop „CHEFIN - Frauen gründen ihr Unternehmen“ ein. Die Veranstaltung richtet sich an Frauen, die sich haupt- oder nebenberuflich selbstständig machen wollen, eine Unternehmensnachfolge planen oder ihr junges Unternehmen ausbauen möchten.  Termin: 07.05.2026, 10-13 Uhr Ort: WEP Beratungsstelle Frau & Beruf, Lise-Meitner-Allee 18, Tornesch Anmeldung:https://kreis-pinneberg-wirtschaft.de/veranstaltungen/veranstaltung/chefin-frauen-gruenden-ihr-unternehmen Die Teilnahme ist kostenfrei, eine vorherige Anmeldung ist aber erforderlich. Ziel des Workshops ist es, Finanzierungs- und Förde
29.04.2026
Lübeck/Hamburg

Häfen rücken Sicherheit ins Zentrum

23.04.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow

Modernisierungs-Mieterhöhung gemäß § 555c BGB: Aktuelle Entwicklungen, Das vereinfachte Verfahren und FAQ für Vermieter mit mehreren Mietobjekten

Bad Segeberg. Die Modernisierung von Mietobjekten ist ein zentraler Baustein für Werterhalt und nachhaltige Bewirtschaftung von Immobilien. Vermieter profitieren durch die Möglichkeit, wesentliche Investitionen auf die Miete umzulegen – allerdings gelten strenge Vorgaben und aktuelle Reformen, die insbesondere für Eigentümer mit mehreren Mietobjekten relevant sind. Mit dem neuen vereinfachten Verfahren und präzisierten Rechtsprechungen wird das Instrument der Modernisierungs-Mieterhöhung nach § 555c BGB noch attraktiver, aber auch anspruchsvoller in der Umsetzung. 1. Gesetzliche Grundlagen und aktuelle Neuerungen Modernisierungsmaßnahmen können gemäß §§ 555b–559 BGB auf die Miete umgelegt werden. Die Modernisierungsankündigung (§ 555c BGB) muss mindestens drei Monate vor Beginn erfolgen und detailliert über Art, Umfang, voraussichtlichen Beginn und Dauer, die zu erwartende Mieterhöhung sowie mögliche zukünftige Betriebskosten informieren. Als Vermie
01.04.2026

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