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SWN Stadtwerke Neumünster Beteiligungen GmbH

NordConnect gegründet: SWN und die Stadtwerke SH bündeln Telekommunikationsangebot

Neumünster. Mit der Gründung der NordConnect GmbH am 4. Dezember 2025 haben SWN Stadtwerke Neumünster und die Stadtwerke SH eine gemeinsame Telekommunikationsgesellschaft ins Leben gerufen. NordConnect bündelt künftig Betrieb und Vertrieb der Glasfaser- und Telekommunikationsaktivitäten beider kommunaler Unternehmen – die Netze selbst bleiben weiterhin in der Hand der bisherigen Eigentümer. Ziel ist es, den Glasfaserausbau in Schleswig-Holstein noch effizienter voranzutreiben und Kundinnen und Kunden landesweit einheitliche Leistungen anzubieten. Die NordConnect GmbH mit Sitz in Neumünster ist eine gemeinsame Betreiber- und Vertriebsgesellschaft von SWN und den Stadtwerke SH. In ihr werden die technischen und kaufmännischen Kompetenzen rund um Glasfaser und Telekommunikation gebündelt: Betrieb der bestehenden Glasfasernetze, Vertrieb von Internet-, Telefon- und TV-Produkten sowie der Kundenservice für Privat- und Geschäftskunden. Die Netze bleiben im Eigentum der k
14.01.2026
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen

Das Bauen in Hamburg wird ab 2026 einfacher

07.01.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow

Muss eine Kündigung Gründe enthalten – und was bedeutet das im Kündigungsschutzprozess?

Bad Segeberg. Wer eine Kündigung in der Hand hält, schaut meist zuerst auf das „Warum“. Und wer kündigt, fragt sich häufig: Sollte ich den Grund lieber gleich ins Schreiben aufnehmen – oder lasse ich das besser? Die kurze Antwort lautet: Im Regelfall muss das Kündigungsschreiben keine Begründung enthalten. Entscheidend wird der Kündigungsgrund oft erst im Kündigungsschutzprozess – dort aber mit voller Wucht. Dieser Beitrag erklärt praxisnah (für Arbeitgeber und Arbeitnehmer), wann Gründe im Kündigungsschreiben erforderlich sind, welche Ausnahmen es gibt und wie sich das Fehlen einer Begründung im Verfahren vor dem Arbeitsgericht auswirkt. 1) Ausgangspunkt: Schriftform ja – Begründung meistens nein Eine Kündigung beendet ein Arbeitsverhältnis nur wirksam, wenn sie schriftlich erklärt wird (Papier, Originalunterschrift). Eine generelle Pflicht, den Kündigungsgrund im Kündigungsschreiben zu nennen, gibt es d
16.12.2025
Stadt Quickborn

Enttäuschender Runder Tisch zu Hillwood im Wirtschaftsministerium

Quickborn. Am 1. Dezember 2025 hat im Wirtschaftsministerium des Landes Schleswig-Holstein ein offener Runder Tisch zur geplanten Hillwood-Ansiedlung stattgefunden. Die Stadt Quickborn ist der Einladung frühzeitig gefolgt und hat sich konstruktiv eingebracht. Aus Quickborner Sicht ist der Termin jedoch enttäuschend verlaufen: Weder Hillwood noch der Kreis Segeberg oder die beteiligten Landesministerien haben konkrete Lösungsvorschläge zur Verkehrs- und Genehmigungssituation vorgelegt. Stattdessen ist erwartet worden, dass Quickborn selbst Vorschläge erarbeitet. „Hillwood und der Kreis Segeberg stehen klar in der Bringschuld – nicht die Stadt Quickborn“, unterstreicht Bürgermeister Thomas Beckmann deutlich. „Wir haben wissenschaftliche Verkehrsgutachten und den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Schleswig auf unserer Seite und wollen natürlich vermeiden, dass der Verkehr hier kollabiert. Dennoch ist von uns erwartet worden, die Hausaufgaben anderer zu übernehme
08.12.2025
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow

Krankschreibung nach Kündigung: Was Arbeitgeber jetzt wissen und beachten sollten

Bad Segeberg. Die Situation ist in vielen Unternehmen ähnlich: Die Kündigung ist ausgesprochen, das Arbeitsverhältnis läuft in der Kündigungsfrist aus – und nur kurze Zeit später liegt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) auf dem Tisch. Oft deckt sie zufällig genau die restliche Kündigungsfrist ab. Für viele Arbeitgeber drängt sich dann die Frage auf: Ist das Zufall oder Missbrauch? Und vor allem: Muss ich als Arbeitgeber jetzt wirklich Entgeltfortzahlung leisten? Die Rechtsprechung hat sich in den letzten Jahren intensiv mit der Krankschreibung nach Kündigung beschäftigt und den Handlungsspielraum für Arbeitgeber spürbar erweitert. Verschiedene Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (BAG) und der Landesarbeitsgerichte konkretisieren, wann der Beweiswert einer AU erschüttert ist und unter welchen Umständen die Lohnfortzahlung verweigert werden kann.  Für Arbeitgeber lohnt sich daher ein genauer Blick auf dieses „Dauerbrenner-Thema“ im Arbe
05.12.2025
Industrieverband Hamburg e.V.

Hamburger Zukunftsentscheid darf nicht zum Dolchstoß für Industrie und Arbeitsplätze in Hamburg werden!

Hamburg. Die Jahresveranstaltung „Konjunkturperspektiven 2026“ von UVNord und IVH sowie der Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbank in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein zur konjunkturellen Entwicklung der norddeutschen Wirtschaft im kommenden Jahr fand heute bei der Deutschen Bundesbank in Hamburg statt. Vorträge hiel­ten Dr. Johannes Hoffmann, Leiter der Abteilung Internationale und europäische Wirtschaft der Deutschen Bundesbank und Prof. Dr. Stefan Kooths, Direktor des Forschungszentrums Konjunktur und Wachstum am Kiel Institut für Weltwirtschaft (IfW). Im Rahmen der Veran­staltung sprachen ebenfalls die Spitzen von UVNord und IVH sowie der Bundesbank Hauptverwaltung Hamburg.  Andreas Pfannenberg, Vorsitzender des Industrieverbands Hamburg (IVH):  „Ihr Versprechen, die notwendigen Voraussetzungen für eine wettbewerbsfähige und wachsende Volkswirtschaft zu schaffen, hat die Koalition bislang nicht ausreichend eingelöst. We
21.11.2025