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Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Neuer Landesentwicklungsplan Windenergie tritt in Kraft
KIEL. Die Landesverordnung zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein zum Thema Windenergie an Land tritt am 13. Mai in Kraft. Nachdem der Landtag im März zugestimmt hatte, wurde die Landesverordnung heute (12. Mai) im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet.
"Der LEP Windenergie ist unser wichtigstes Steuerungsinstrument für die Windenergieplanung in Schleswig-Holstein", erklärt Innenministerin Magdalena Finke. "Mit dem engmaschigen Netz an Zielen und Grundsätzen der Raumordnung legen wir die Potenzialfläche fest, auf die sich zukünftige Windenergieplanungen, sowohl die unserer Regionalpläne als auch die kommunalen Planungen, konzentrieren werden."
Zur Änderung des LEP Windenergie wurden drei öffentliche Beteiligungsverfahren durchgeführt. Mit insgesamt rund 3.500 Stellungnahmen hat sich die Landesplanung auseinandergesetzt und den Planentwurf an vielen Stellen angepasst.
"Wir sind sehr dankbar für die vielen kritischen Hinweise
13.05.2026
Handelskammer Hamburg
Handelskammer: Teilqualifizierung ungelernter Hilfskräfte wirkt
Im Erwachsenenalter einen Berufsabschluss nachholen und zu einer gefragten Fachkraft werden? Das geht über die sogenannte Teilqualifizierung (TQ) mit IHK-Abschlussprüfung. In Hamburg ist das aktuell zum Bespiel für Fachlageristen möglich. Drei Absolventen haben kürzlich ihre Qualifizierung erfolgreich durchlaufen.
Für die Absolventen bedeutet die neue berufliche Perspektive, mehr Verantwortung im Arbeitsalltag und konkrete Entwicklungsmöglichkeiten – so wie im Logistikzentrum von Gebr. Heinemann in Hamburg Allermöhe.
Max Heinemann, CEO Gebr. Heinemann: "TQ-Teilnehmer Finn Aue hat als Hilfsarbeiter bei uns angefangen und ist mittlerweile ein wichtiger Teil des Teams. Wir haben ihm gerne ermöglicht, den Berufsabschluss nachzuholen. Besonders freuen wir uns, dass Finn in diesem Sommer 2026 seinen Ausbilderschein machen will und damit andere bei ihrem Weg zum Berufsabschluss unterstützt. Das ist für uns als Unternehmen und für den Standort ein Gewinn."
Bis 20
13.05.2026
Kreishandwerkerschaft Mittelholstein
Krisen, Katastrophen und Konflikte. Was Unternehmen in der Region Neumünster jetzt tun sollten
11.05.2026
ZEBAU – Zentrum für Energien, Bauen, Architektur und Umwelt GmbH
Hamburger Holzbauforum 2025/26 - Holzbau in der Weiterentwicklung
Hamburg. Am 17. Juni 2026 lädt das Hamburger Holzbauforum von 18:30 bis 21:30 Uhr zum fünften und letzten Termin der Saison 2025/26 ein. Zur Feier des 25-jährigen Jubiläums der Veranstalterin wird der Abend als hybrides Sonderformat angeboten: Die Teilnehmenden können online oder in den Räumlichkeiten der Freien Akademie der Künste Hamburg dabei sein. Unter dem Titel „Holzbau in der Weiterentwicklung: Next Learnings“ diskutieren Expert:innen aus Planung und Praxis, welche Erfahrungen und Erkenntnisse der mehrgeschossige Holzbau in den letzten Jahren hervorgebracht hat und welche Herausforderungen weiterhin bestehen. Die Veranstaltung ist Teil des 11. Hamburger Architektur Sommers.
Der mehrgeschossige Holzbau ist das Ergebnis fachgerechter Planung, präziser Vorfertigung und einer sorgfältig koordinierten Umsetzung auf der Baustelle. Dabei treten immer wieder neue sowie bekannte, jedoch häufig unterschätzte Herausforderungen auf. „Kommunikation wird zum entschei
06.05.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow
Wann wird eine „normale“ Geschäftsentscheidung zur Untreue?
Bad Segeberg. Viele Geschäftsführer und Selbstständige treffen täglich Entscheidungen, die wirtschaftlich riskant sein können – neue Investitionen, Vertragsabschlüsse oder strategische Weichenstellungen. Was dabei häufig unterschätzt wird: “Nicht jede Fehlentscheidung bleibt zivilrechtlich folgenlos”. In bestimmten Konstellationen kann sie sogar strafrechtlich relevant werden.
Gerade der Vorwurf der Untreue nach § 266 StGB wirkt auf viele Unternehmer zunächst weit entfernt – bis plötzlich ein Ermittlungsverfahren im Raum steht. Die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshof zeigt jedoch, dass die Grenzen zwischen erlaubtem Unternehmerrisiko und strafbarer Pflichtverletzung feiner verlaufen, als man denkt.
Der aktuelle Anlass: BGH zur unternehmerischen Entscheidung
Der Bundesgerichtshof hat sich in einer aktuellen Entscheidung – BGH, Urteil vom 12.06.2025 – 6 StR 233/24 – erneut mit der Frage beschäftigt, wann eine unternehmerische Entscheidun
06.05.2026
Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Investition in Qualität und Wachstum am Standort Henstedt-Ulzburg
06.05.2026