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Das bringt mehr als Argumente - ist so einfach
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Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft des Kreises Segeberg
Zukunftswerkstatt "Erfolgreich über Generationen - einfach machen"
Artikel
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow
Private Chats, berufliche Folgen: Wann Messenger-Nachrichten zum Datenschutzfall werden
22.09.2026
Kreishandwerkerschaft Mittelholstein
Glas öffnet Räume: Sieben neue Glaser freigesprochen
04.09.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow
Treuhandgeld ist kein Betriebsmittel
01.09.2026
Kreishandwerkerschaft Mittelholstein
Warum sich Leistung lohnt: Tia Olischer ist Prüfungsbeste der Maler- und Lackierer-Innung Neumünster
31.08.2026
Hamburg
Quartiersparken - Hamburg setzt Maßstäbe für Handwerksbetriebe
Als erstes Bundesland hat Hamburg durch Sonderparkausweise das Quartiersparken eingeführt und damit Maßstäbe gesetzt. Beim Runden Tisch bestätigten Vertreterinnen und Vertreter des Paritätischen Wohlfahrtsverbands, der Handwerkskammer, der Handelskammer und des Hamburger Sportbunds: Das System funktioniert. Einigkeit und Freude herrschten auch über den gemeinsamen Erfolg der bundesgesetzlichen Änderung.
Auf Initiative Hamburgs hat der Bund die rechtlichen Grundlagen geschaffen, damit künftig bundesweit neben Bewohnerinnen und Bewohnern auch bestimmte andere Personengruppen, die einen besonderen Bezug zum Quartier haben, dort bevorzugt parken können — als fester Grundsatz und nicht mehr als Ausnahme. Die Teilnehmenden des Runden Tisches haben den Weg dahin maßgeblich mitbereitet: mit ihren Erfahrungen aus der Praxis konnte sich Verkehrssenator Anjes Tjarks auch bundesweit für lebensnahe Lösungen einsetzen. Die Anpassung der Straßenverkehrs-Ordnung und der zugehöri
03.07.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow
Softwarevertrag unterschrieben – und dann?
Bad Segeberg. Viele Unternehmen unterschreiben Softwareverträge schneller, als sie sie rechtlich einordnen. Ein neues CRM-System, eine Cloudlösung für die Buchhaltung, eine Branchenplattform, eine KI-Anwendung für Texte oder ein Wartungsvertrag für die eigene IT: Was im Vertriebsgespräch nach einfacher Digitalisierung klingt, ist rechtlich oft ein Bündel aus Lizenzvertrag, Dienstleistung, Wartung, Datenschutz, Support, Verfügbarkeit und Haftung.
Das Problem zeigt sich meist nicht beim Start. Es zeigt sich dann, wenn die Software nicht das leistet, was erwartet wurde, Schnittstellen nicht funktionieren, Daten nicht sauber migriert werden, der Anbieter die Preise erhöht oder ein Systemausfall den Betrieb stört. Dann wird aus einem technischen Ärgernis sehr schnell eine wirtschaftliche Frage: Wer trägt den Schaden? Was war eigentlich geschuldet? Und kann sich das Unternehmen vom Vertrag lösen?
Nicht jeder Softwarevertrag ist rechtlich gleich
Bei Softwareproje
29.06.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow
Lieferantenbetrug: Wenn Rechnungen zur Falle für Unternehmen werden
25.06.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow
Warum private Immobilieninvestoren Mietverträge und Betriebskosten vor einer Heizungsumstellung genau prüfen sollten
03.06.2026